

Kaiserlich-königliches
Staatswappen von Österreich
( gültig von 1915 bis 1918 )
gemalt von Gabriele Hanreich
Ursprung und Entstehung der
Wappen
Zeichen und Symbole recht unterschiedlicher Art, sind als wertvolle
Kulturdokumente vergangener Jahrhunderte bis in unsere Zeit erhalten. Unter ihnen
schließt der fast unübersehbare form - und farbgebundene Bildschatz der Wappen einen
besonderen Raum ein. Auch sie sind Zeichen oder Kennzeichen, jedoch entstanden aus einer
zwingenden Notwendigkeit und festgelegt nach bestimmten Regeln.
Ordnung der Wappen
Die Berechtigung ein Wappen anzunehmen und zu führen, gilt gleichermaßen
für einzelne Personen und Familien, wie auch für juristische Personen, demnach für alle
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Wappen sind in zwei große Gruppen
aufzuteilen, in Familien und Gemeinschafts - oder Gesellschaftswappen. Die ersten Wappen,
um die Wende des 12 zum 13 Jahrhunderts, umfassen die Stände des hohen und niedrigen
Adels und die Späteren die der Bürger, Handwerker und Bauern. Zur weit größeren Gruppe
der Gemeinschaftswappen, zählen die Wappen der Staaten und Länder, im komunalen Bereich,
die der Städte, Gemeinden und Landkreise.
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